Einspeisevergütung
Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich festgelegte Betrag, den Betreiber einer Photovoltaikanlage für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde erhalten. Geregelt ist sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Der bei Inbetriebnahme geltende Satz wird für 20 Jahre festgeschrieben und vom Netzbetreiber ausgezahlt, sinkt für neue Anlagen aber laufend weiter ab.
Das Prinzip: Garantie mit sinkender Tendenz
Das EEG garantiert die Abnahme des Solarstroms und eine feste Vergütung pro Kilowattstunde. Die Höhe hängt von Anlagengröße und Einspeiseart ab: Wer nur den Überschuss einspeist (Teileinspeisung), bekommt weniger pro Kilowattstunde als eine Volleinspeise-Anlage - dafür spart er mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde den vollen Strompreis.
Entscheidend ist der Trend: Die Sätze sinken für Neuanlagen planmäßig in regelmäßigen Schritten immer weiter ab. Jede neue Anlagengeneration bekommt also etwas weniger als die vorherige - und die Vergütung liegt längst nur noch bei einem Bruchteil des Preises, den du für Netzstrom bezahlst.
Warum die sinkende Vergütung den Speicher immer wertvoller macht
Die Rechnung ist einfach: Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt ein paar Cent - eine selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Haushaltsstrompreis, also ein Vielfaches davon. Je weiter die Einspeisevergütung sinkt, desto größer wird diese Schere. Ein Solarspeicher verschiebt den Mittagsüberschuss in den Abend und macht aus schwach vergüteter Einspeisung wertvollen Eigenverbrauch. Genau deshalb gehört bei Neuanlagen der Speicher heute praktisch zum Standard, und immer mehr Betreiber älterer Anlagen rüsten nach - bis hin zur bewussten Nulleinspeisung.
Volleinspeisung, Überschuss oder Nulleinspeisung: die drei Wege im Vergleich
| Modell | Was mit dem Solarstrom passiert | Passt zu | Rolle des Speichers |
|---|---|---|---|
| Volleinspeisung | Der komplette Ertrag geht ins Netz, der Haushaltsstrom wird weiter zugekauft | großen Dächern mit sehr kleinem Eigenverbrauch, etwa Scheunen oder vermieteten Objekten | keine |
| Überschusseinspeisung | Eigenverbrauch zuerst, nur der Rest wandert ins Netz | dem Normalfall im Ein- und Zweifamilienhaus | zentral, weil er den Mittagsüberschuss in den Abend verschiebt |
| Nulleinspeisung | Nichts geht ins Netz, die Erzeugung wird bei vollem Speicher abgeregelt | Anlagen ohne Vergütungsanspruch und bewusst netzfernen Setups | Voraussetzung |
Volleinspeisung wird pro Kilowattstunde etwas höher vergütet und kann sich für große Dächer mit sehr kleinem Eigenverbrauch rechnen. Für den normalen Haushalt gilt aber fast immer: Eigenverbrauch schlägt Einspeisung, und der Speicher hebt den Autarkiegrad genau dorthin, wo die Rechnung aufgeht.
Was passiert nach 20 Jahren Einspeisevergütung?
Nach 20 Jahren endet die garantierte Einspeisevergütung, die Anlage darf aber weiterlaufen und liefert weiter Strom. Für den eingespeisten Überschuss gibt es dann meist nur noch eine deutlich geringere Vergütung. Wirtschaftlich interessant bleibt vor allem der Eigenverbrauch, den ein Speicher spürbar erhöht.
Module altern langsam und bringen nach zwei Jahrzehnten oft noch einen Großteil ihrer ursprünglichen Leistung. Eine Anlage stillzulegen, nur weil die Förderung ausläuft, wäre in den meisten Fällen die teuerste Variante. Sinnvoller ist der Umbau vom Einspeise- zum Eigenverbrauchsbetrieb:
- Anschlussregelung beim Netzbetreiber erfragen, die Konditionen ändern sich mit der Gesetzeslage
- Eigenverbrauch zur Hauptsache machen und dafür einen Speicher nachrüsten
- Verbrauch in die Sonnenstunden legen, etwa über einen dynamischen Stromtarif und smarte Steuerung
- Wechselrichter prüfen lassen, er ist das häufigste Verschleißteil der Anlage
- Direktvermarktung prüfen, sie lohnt sich meist erst ab größeren Anlagen
- Bei fehlendem Vergütungsanspruch auf Nulleinspeisung umstellen
Fragen zur Einspeisevergütung
Wie lange gibt es die Einspeisevergütung noch?
Lohnt sich Solarstrom vom eigenen Dach überhaupt noch?
Warum heißt es, Solar lohne sich bald nicht mehr?
Wann bekommt man keine Einspeisevergütung?
Einordnung, keine Rechtsberatung. Die Vergütungssätze und die Regeln dahinter ändern sich laufend, und was für deine Anlage gilt, hängt vor allem am Datum der Inbetriebnahme. Verbindlich ist allein die Auskunft deines Netzbetreibers. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.