Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für den Ausbau von Solar-, Wind- und Bioenergie in Deutschland. Es regelt den bevorzugten Netzanschluss für Ökostrom-Anlagen und legt fest, wie Betreiber von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen für eingespeisten Strom vergütet werden.

Welche Grundprinzipien stecken hinter dem EEG?

Das EEG verfolgt seit seiner ersten Fassung im Jahr 2000 ein einfaches Ziel: den Anteil von Solar-, Wind-, Wasser- und Bioenergie am deutschen Strommix planbar zu erhöhen. Dafür bekommen Betreiber neuer Anlagen Rechtssicherheit - sie wissen bei Inbetriebnahme, unter welchen Bedingungen ihr Strom ins Netz darf und wie die Vergütung grundsätzlich funktioniert. Mit jeder Novelle wurden die Regeln an den technischen Fortschritt und die gesunkenen Anlagenkosten angepasst.

Wie funktioniert die Förderung nach dem EEG?

  1. Einspeisevorrang: Strom aus EEG-Anlagen wird bevorzugt gegenüber konventionellem Strom ins Netz aufgenommen
  2. Einspeisevergütung: Neue Anlagen erhalten über einen langen, gesetzlich fixierten Zeitraum eine feste Vergütung je eingespeister Kilowattstunde
  3. Degression: Die Vergütungssätze für neu in Betrieb genommene Anlagen sinken schrittweise mit jeder Novelle
  4. Marktprämie: Größere Anlagen vermarkten ihren Strom oft direkt und erhalten zusätzlich einen gesetzlich geregelten Ausgleich
  5. Systemintegration: Neuere EEG-Fassungen verknüpfen die Förderung zunehmend mit intelligenter Messtechnik und netzdienlichem Verhalten

Welche Regeln im Einzelfall für eine konkrete Anlage gelten, hängt vom Inbetriebnahmejahr und der Anlagengröße ab - verbindliche Auskunft dazu geben Netzbetreiber und Fachbetrieb.

Die wichtigsten EEG-Novellen im Überblick

Jahr Kernpunkt der Novelle
2000 Erstes EEG tritt in Kraft, feste Einspeisevergütung wird eingeführt
2012 Marktprämie für die Direktvermarktung wird eingeführt
2014 Ausbaukorridore und erste Ausschreibungen für größere Anlagen
2017 Ausschreibungsverfahren wird für viele Anlagengrößen zum Regelfall
2021 Ausbauziel von 65 Prozent erneuerbarem Strom bis 2030 gesetzlich verankert
2023 PV-Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser deutlich vereinfacht

Seither wurde das EEG mehrfach nachjustiert, unter anderem im Zusammenspiel mit dem Solarspitzengesetz.

Einordnung statt Rechtsberatung: Das EEG wird regelmäßig novelliert, und Details wie genaue Vergütungssätze, Fristen oder Anlagengrenzen ändern sich immer wieder. Dieser Eintrag erklärt nur das Grundprinzip - verbindliche und aktuelle Auskünfte zur eigenen Anlage geben Netzbetreiber, Fachbetrieb oder die Bundesnetzagentur.

Wurde das EEG abgeschafft?

Nein, das EEG als Gesetz gilt weiterhin und wird laufend novelliert. Verwechselt wird das oft mit der EEG-Umlage: Dieser Aufschlag auf den Strompreis, mit dem früher die Förderung mitfinanziert wurde, entfiel zum 1. Juli 2022 - seither trägt der Bundeshaushalt einen wesentlichen Teil der Förderkosten.

Bleibt die Einspeisevergütung nach EEG bestehen?

Die Einspeisevergütung gibt es weiterhin, ihre Ausgestaltung ist aber im Fluss: Aktuelle Reformen wie das Solarspitzengesetz koppeln die volle Vergütung stärker an netzdienliches Verhalten, und für künftige Neuanlagen wird über weitere Anpassungen diskutiert. Verlässliche, tagesaktuelle Sätze und Fristen für die eigene Anlage nennen Netzbetreiber und Bundesnetzagentur.

Was bedeutet das EEG für Betreiber von PV-Anlagen und Speichern?

Für Hausbesitzer mit Photovoltaik verschiebt sich der wirtschaftliche Schwerpunkt seit mehreren EEG-Novellen spürbar: Statt möglichst viel Strom einzuspeisen, lohnt sich oft ein hoher Eigenverbrauch, weil die garantierte Vergütung tendenziell sinkt und zunehmend an Bedingungen geknüpft wird. Ein Solarspeicher hilft dabei, tagsüber erzeugten Strom für den Abend oder die Nacht vorzuhalten, statt ihn zu einem ungünstigen Zeitpunkt gegen wenig Vergütung einzuspeisen. Wer zusätzlich negative Strompreise im Blick behält, kann die Rolle des EEG für die eigene Anlage besser einordnen - auch im Zusammenspiel mit einem Marktstammdatenregister-Eintrag, der ohnehin Pflicht ist.

Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)


Was besagt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den bevorzugten Netzanschluss für Solar-, Wind- und Bioenergie-Anlagen sowie deren Vergütung für eingespeisten Strom. Ziel ist ein planbarer, stetig steigender Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix.

Ist das EEG noch gültig?

Ja, das EEG ist weiterhin gültig und wird regelmäßig novelliert, zuletzt unter anderem im Zusammenspiel mit dem Solarspitzengesetz. Welche konkrete Fassung für eine einzelne Anlage zählt, richtet sich nach deren Inbetriebnahmejahr.

Wann wurde die EEG-Umlage abgeschafft?

Die EEG-Umlage entfiel zum 1. Juli 2022 und wird seitdem nicht mehr über den Strompreis, sondern überwiegend aus dem Bundeshaushalt finanziert. Das EEG als Gesetz blieb davon unberührt und besteht weiterhin.

Wird die Einspeisevergütung nach EEG abgeschafft?

Eine vollständige Abschaffung ist aktuell nicht der Stand, wohl aber laufende Reformen, die die Vergütung stärker an Bedingungen wie netzdienliches Verhalten knüpfen. Wie sich das für eine konkrete Anlage auswirkt, klären Netzbetreiber und Bundesnetzagentur verbindlich.

Wer eine PV-Anlage plant oder bereits betreibt, profitiert davon, EEG-Regeln und die eigene Speicherstrategie zusammen zu denken. Mehr dazu unter Solarspeicher verständlich erklärt oder in der Off-Grid-Übersicht.

← Zurück zum Glossar