VDE 4105 (VDE-AR-N 4105)

Was ist die VDE-AR-N 4105?

Die VDE-AR-N 4105 ist eine technische Anwendungsregel des VDE FNN, die den sicheren Anschluss und Parallelbetrieb von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und weiteren Erzeugungsanlagen am deutschen Niederspannungsnetz festlegt. Sie definiert unter anderem Vorgaben zum Netz- und Anlagenschutz, zur Spannungshaltung und zum Anmeldeverfahren beim zuständigen Netzbetreiber und gilt für Anlagen bis 500 Kilowatt Summenwirkleistung.

Was regelt die VDE-AR-N 4105 im Detail?

Im Kern schreibt die VDE-AR-N 4105 vor, wie sich eine Erzeugungsanlage im Fehlerfall vom Netz trennt: Der sogenannte NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) überwacht Spannung und Frequenz permanent und löst bei Abweichungen automatisch aus. Hinzu kommen Vorgaben zur Blindleistung, mit denen Wechselrichter aktiv zur Stabilisierung der Netzspannung beitragen, sowie einheitliche Formulare für die Anmeldung beim Netzbetreiber.

Für welche Anlagen gilt die VDE-AR-N 4105?

Die Anwendungsregel gilt für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke und weitere Erzeugungsanlagen mit einer Summenwirkleistung bis 500 Kilowatt, die neu ans Niederspannungsnetz angeschlossen oder wesentlich erweitert werden. Für größere Anlagen oder einen Anschluss am Mittelspannungsnetz greift meist die VDE-AR-N 4110.

Merkmal VDE-AR-N 4105 VDE-AR-N 4110
Netzebene Niederspannungsnetz Mittelspannungsnetz
Leistungsbereich bis 500 kW Summenwirkleistung über 500 kW Summenwirkleistung
Typische Anlagen Photovoltaik, Balkonkraftwerk, Batteriespeicher, kleine BHKW Größere PV-Freiflächenanlagen, Industrieanlagen
Anmeldeformular u. a. F.1.2 für Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 VA eigene Formulare des Netzbetreibers

Was hat sich mit der VDE-AR-N 4105:2026-03 geändert?

Die aktuelle Fassung VDE-AR-N 4105:2026-03 setzt technische Vorgaben des Solarpakets I um und vereinfacht vor allem den Anschluss kleiner Anlagen für Privathaushalte:

Wie meldet man eine Anlage nach VDE-AR-N 4105 beim Netzbetreiber an?

  1. Anlagendaten wie Erzeugungsleistung, Wechselrichter-Typ und Netzanschlusspunkt zusammenstellen.
  2. Passendes Formular wählen: F.1.2 für Kleinsterzeugungsanlagen bis 800 VA, sonst das reguläre Formular des Netzbetreibers.
  3. Formular ausgefüllt beim zuständigen Netzbetreiber einreichen, meist online über dessen Portal.
  4. Rückmeldung des Netzbetreibers abwarten, bevor die Anlage in Betrieb genommen wird.
  5. Anlage zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren.

Einordnung, keine Rechtsberatung: Die genauen Formulare, Fristen und Ansprechpartner unterscheiden sich je nach Netzbetreiber und Einzelfall. Verbindliche Auskünfte zur eigenen Anlage gibt ausschließlich der zuständige Netzbetreiber oder die Bundesnetzagentur.

Fragen zur VDE-AR-N 4105


Ist die VDE-AR-N 4105 zugelassen?

Ja, die VDE-AR-N 4105 ist als technische Anwendungsregel des VDE FNN anerkannt und bildet bundesweit die Grundlage für die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber am Niederspannungsnetz. Rechtlich bindend wird sie über den Netzanschlussvertrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber.

Welche Änderungen bringt die VDE-AR-N 4105 mit sich?

Die VDE-AR-N 4105:2026-03 setzt Vorgaben des Solarpakets I um und vereinfacht vor allem den Anschluss kleiner Anlagen: Ein neues Formular F.1.2 erlaubt Laien die Anmeldung von Steckersolargeräten und AC-gekoppelten Batteriespeichern bis 800 VA Erzeugungsleistung, auch mit Anspruch auf Einspeisevergütung.

Wann gilt VDE-AR-N 4105 und wann VDE-AR-N 4110?

Die VDE-AR-N 4105 gilt für Erzeugungsanlagen und Energiespeicher bis 500 Kilowatt Summenwirkleistung am Niederspannungsnetz. Oberhalb dieser Grenze greift meist die VDE-AR-N 4110 für den Anschluss am Mittelspannungsnetz, die genaue Einordnung klärt im Zweifel der zuständige Netzbetreiber.

Welche VDE-Vorschriften gelten für Photovoltaikanlagen?

Für Photovoltaikanlagen sind neben der VDE-AR-N 4105 unter anderem die VDE-AR-N 4100 für den allgemeinen Netzanschluss von Kundenanlagen sowie die DIN VDE 0100-712 für die elektrische Installation der PV-Anlage selbst relevant. Welche Regel im Einzelfall greift, hängt von Anlagengröße und Netzebene ab.

Wer einen Batteriewechselrichter oder ein Balkonkraftwerk plant, kommt an der VDE-AR-N 4105 nicht vorbei: Sie bestimmt, welches Formular für die Anmeldung beim Netzbetreiber nötig ist und wie sich der Wechselrichter per Netzparallelbetrieb mit dem Netz synchronisiert. Auch die Einspeisevergütung hängt oft am selben Anmeldeformular.

← Zurück zum Glossar